Zum Inhalt springen

Öffnungszeiten

Montag

16:30-21:30

Dienstag

Geschlossen

Mittwoch

16:30-21:30

Donnerstag

16:30-21:30

Freitag

16:30-22:30

Samstag

Geschlossen

Sonntag

14:00-19:00

An Feiertagen sind die Lokalitäten geschlossen.
Mögliche Betriebsferien vorbehalten.

Häufig gestellte Fragen

  • Ist der Datenschutz gewährleistet?

    Es wird ein absoluter Datenschutz und garantierte Datensicherheit während der gesamten Studiendauer wie auch nach Beendigung der Studie sichergestellt.

  • Wer hat Zugang zu meinen Daten?

    Einzig die Studienleitung der Universität Zürich, die jeweiligen Clubbetreiber sowie die städtischen Mitarbeiter, welche die Studienausweise ausstellen, haben Zugang zu den persönlichen Daten.

  • Muss ich beim Fahren eines PKW`s mehr Repressalien befürchten?

    Die polizeilichen Stellen haben keinerlei Daten über die Studienteilnehmer und sind auch nicht daran interessiert. Trotzdem ist das Fahren eines PKW unter Einfluss von Betäubungsmittel wie bis anhin gesetzlich verboten. Berufsfahrer sind von der Studie ausgeschlossen.

  • Darf ich im öffentlichen Raum Cannabis konsumieren?

    Die Gesetzeslage bleibt auch mit der Teilnahme an der Studie bestehen. So ist der Konsum weiterhin nur in privaten Räumlichkeiten sowie in den Konsumräumen des Clubs erlaubt. Der Besitz bis zu 10g Studiencannabis im öffentlichen Raum ist mit dem Studienausweis der Stadt Zürich hingegen komplett legal.

  • Wie teuer wird das Studiencannabis zu erwerben sein?

    Alle Social Clubs, die an der Studie teilnehmen, haben die gleichen Verkaufspreise vorgeschrieben. Die Preise liegen je nach Stärke zwischen 36-48 CHF pro 5 Gramm.

  • Wie viele Cannabissorten werden angeboten?

    Zu Beginn der Studie werden 9 verschiedene Cannabis- und Haschsorten in unterschiedlichen Stärken angeboten. Dies ermöglicht den Konsumenten alternative Cannabisprodukte situationsbewusst in den gewünschten Dosierungen einzunehmen. Eine Anpassung oder Erweiterung des Sortiments wird kontinuierlich eruiert.

  • Wer liefert das Studiencannabis?

    Die Universität Zürich hat in einem Auswahlverfahren zwei Produzenten selektiert, welche die hohen Qualitätsstandards für den Bio-Anbau erfüllen können.

  • Was bedeutet Bio-Qualität?

    Die Cannabisprodukte werden entweder Outdoor oder in einem sogenannten Green House aufgezogen. In einem Green House können die normalen Bedingungen für eine Cannabisproduktion ganz jährlich gewährleistet werden, da die Pflanzen bei zu geringen Sonnenstunden auch mit künstlichem Licht unterstützt werden dürfen. Die Wurzeln der Pflanzen müssen in den Boden wachsen und es dürfen ausschliesslich Bio-Düngemittel zur Aufzucht verwendet werden. Definierte Pestizidwerte dürfen nicht überschritten werden und werden analytisch untersucht und geprüft. Dadurch ist das Studiencannabis frei von Schadstoffen, Schwermetallen, Pflanzenschutzmittel oder synthetischen Cannabinoiden.

  • Wie hoch ist die monatliche Bezugslimite?

    Die gesetzliche Bezugslimite wurde von der Studienleitung auf max. 10g reines THC pro Monat festgesetzt (Beispiel: 50g à 20% THC / 100g à 10% THC / 200g à 5% THC).

  • Kann ich mein eigenes Cannabis im Club konsumieren?

    Sowohl auf dem Schwarzmarkt erworbenes, als auch selbst produziertes Cannabis ist in den Konsumräumen des Clubs strikt untersagt. Wiederholter Verstoss führt zu einem Ausschluss aus der Studie.

  • Wann kann man aus der Studie ausgeschlossen werden?

    Der Verkauf oder die Weitergabe des Studiencannabis an Drittpersonen ausserhalb des Vereins ist strikt untersagt und führt automatisch zu einem Ausschluss aus der Studie. Personen, welche die Studienauflagen nicht einhalten, sich den Vereinsregeln widersetzten oder andere Verstösse begehen, können jederzeit nach Einschätzung des Vorstands auch ohne genaue Angaben von Gründen von der Studienteilnahme ausgeschlossen werden.

  • Wann startet die Studie und wie lange dauert sie?

    Der Start der Studie wird zum jetzigen Stand Mitte August 2023 nach den Sommerferien beginnen. Die Studiendauer des Projekts ist zurzeit auf 3 Jahre begrenzt und könnte bei Bedarf der Studienleitung um 2 Jahre verlängert werden.

  • Darf im Club Alkohol konsumiert werden?

    Es ist gestattet, leichten Alkohol im Lokal zu erwerben und einzunehmen (Bier, Wein, Prosecco).

  • Wie hoch sind die Beiträge des Clubs?

    Die jährlichen Teilnehmerbeiträge belaufen sich auf 180 CHF. Damit werden die Fixkosten des Clubs mitfinanziert, Verein-Events organisiert oder Mitglieder-Gadgets hergestellt.

  • Warum wird ein einmaligen Urintest resp. Schwangerschaftstest benötigt?

    Der Urintest wird zwecks Feststellung des derzeitigen Cannabiskonsums benötigt. Es werden nur Personen in die Studie aufgenommen, welche regelmässig Cannabis konsumieren. Schwangeren Frauen ist eine Teilnahme an der Studie untersagt.

  • Müssen Studienteilnehmer zwingend in der Stadt Zürich wohnhaft sein?

    Um an der Studie der Universität Zürich teilnehmen zu können, ist ein Wohnsitz in der Stadt Zürich bedingungslose Voraussetzung.


Für weitere Fragen oder ergänzende Ausführungen kontaktiere uns direkt unter info@dsc-zuerich.ch oder via Instagramm und Facebook.